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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 454Kapitel: Jemand, der das Arabische nicht beherrscht und im Gebet auf Persisch bittet

Übersetzung · DE

1092 – Uns berichtete 'Abd ar-Rahman ibn al-Mubarak, er sagte: Uns berichtete 'Abd al-Warith ibn Sa'id, er sagte: Uns berichtete Husain al-Mu'allim, von 'Amr ibn Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater, er sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, wie er sich nach dem Gebet zu seiner Rechten und zu seiner Linken abwandte.“

Kapitel: Wer des Arabischen nicht mächtig ist und im Gebet auf Persisch bittet

• Ich sagte zu Ahmad: „Wir haben Leute bei uns, die den Tashahhud nicht beherrschen.“ Er sagte: „Sie sollen es lernen.“ Ich sagte: „Wenn sie nicht in der Lage sind, es zu lernen?“ Er sagte: „Das nicht (d.h. sie sollen dennoch versuchen es zu lernen)“, und er erlaubte ihm, mit dem zu bitten, was er beherrscht.

• Ich sagte zu Ahmad: „Wenn er vor dem Taslim auf Persisch bittet?“ Er sagte: „Nein“, und er äußerte sich streng dazu und sagte: „Eine üble Rede“, womit er das Persische meinte.

• Und ich fragte Ishaq, ich sagte: „Ein ungebildeter Mann (Ummi) hat im Pflichtgebet auf Persisch gebeten und gesagt: ‚Ya Rabb, marataba marz‘ (O Herr, stufe mich hoch)?“ Er sagte: „Sein Gebet ist ungültig (fasid)“, und er erteilte keine Erlaubnis, im Gebet auf Persisch zu bitten.

Anmerkungen

(1) So steht es im Original, unter Berücksichtigung der diakritischen Punkte und deren Fehlen.

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