Kapitel: Wer hat den meisten Anspruch auf das Imamat?
• Ich hörte Ishaq sagen: „Den meisten Anspruch darauf, die Leute zu leiten, hat derjenige unter ihnen, der das Buch Allahs am besten rezitieren kann und am meisten über die Sunna weiß. Wenn sie in Bezug auf die Sunna gleichauf sind, dann derjenige mit der früheren Hidschra, und wenn sie in Bezug auf die Hidschra gleichauf sind, dann der Älteste von ihnen.“
Kapitel: Die freiwilligen Gebete (Tatawwu') an dem Ort, an dem das Pflichtgebet verrichtet wurde
• Ahmad bin Hanbal wurde gefragt: „Soll ein Mann ein freiwilliges Gebet an dem Ort verrichten, an dem er das Pflichtgebet gebetet hat?“ Er sagte: „Was den Imam betrifft, so ist ihm dies zuwider (makruh).“ Und es schien, als ob er es für jemand anderen als den Imam als zulässig erachtete.
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Es ist dem Imam zuwider, an dem Ort, an dem er das Pflichtgebet verrichtet hat, ein freiwilliges Gebet zu sprechen, bis er sich von diesem Platz entfernt hat.“
1154 - 'Amr bin 'Uthman berichtete uns, er sagte: Al-Walid bin Muslim berichtete uns von Abu 'Amr al-Awza'i, von 'Ata' bin Abi Rabah – er wurde nach einem Mann gefragt, der das Pflichtgebet verrichtet hatte, ob er an dessen Stelle ein freiwilliges Gebet verrichten solle? Er sagte: „Nein, es sei denn, er unterbricht es durch ein Gespräch, geht ein Stück vor oder zurück.“
1155 - Al-Walid sagte: Und Abu 'Amr sagte: „Dies ist nur für den Imam verpflichtend, dass er seinen Gebetsplatz verlässt.“ Ich sagte zu Abu 'Amr: „Was reicht dafür aus?“ Er sagte: „Das Mindeste ist, dass er seine Füße von seinem Gebetsplatz bewegt.“ Ich sagte zu Abu 'Amr: „Was, wenn der Platz zu eng ist?“ Er sagte: „Dann soll er sich nach seinem Salam hinsetzen (und die Beine anziehen); das genügt ihm.“