• Ahmad wurde nochmals gefragt: Ein Mann kaufte eine alte Moschee und gliederte sie in ein landwirtschaftliches Feld ein? Er sagte: "Nein", und er missbilligte dies sehr.
• Ich fragte Ishaq ibn Ibrahim: "Eine verfallene Moschee, darf an ihrer Stelle eine Herberge (Khan) für Reisende errichtet werden?" Er sagte: "Nein, es bleibt für immer eine Moschee, es sei denn, es gibt einen Verwalter (Wali), der die Lage prüft. Wenn der Bau einer Herberge oder etwas anderes an diesem Ort für die Muslime vorteilhafter ist, dann soll er das tun, was besser ist." Ich sagte: "Hat der Besitzer der Moschee das Recht, dies zu tun?" Er sagte: "Nein, außer dem Herrscher (Sultan)."
Ich sagte zu Ishaq: "Eine verfallene Herberge, deren Nutzen für die Menschen verloren gegangen ist; darf diese Herberge verkauft werden und ihr Erlös an die Bedürftigen gespendet werden?" Er sagte: "Nein, außer wenn ein Imam (Anführer) sieht, was nützlicher ist, dann kann er es ändern." Ich sagte: "Wenn diese Herberge einen Verwalter, einen Testamentsvollstrecker oder einen Aufseher hat; darf er dies tun?" Er sagte: "Nein."
1174 - Ahmad ibn Muhammad ibn al-Mu'alla berichtete uns: 'Arim berichtete uns: Khalid ibn al-Harith berichtete uns, er sagte: Ich hörte 'Ubaydallah ibn al-Hasan – bezüglich einer Moschee, die im Boden versunken war und deren Leute sie austauschen wollten – sagen: "Wenn der Kalif es selbst tut, halte ich es für zulässig."
Kapitel: Die Moschee, die auf einer Brücke (Qantara) gebaut wird
• Ich sagte zu Ahmad: "Eine Moschee, die auf einer Brücke gebaut wird?" Er missbilligte dies und erwähnte – ich meine, von Ibn Mas'ud – seine Ablehnung dessen.
(1) So steht es im Original, die korrekte grammatikalische Form wäre: "Walin" (Verwalter).