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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 501

Übersetzung · DE

• Und Ishaq wurde – ein weiteres Mal – nach dem Gebet in Eichhörnchenfell (1) gefragt; er lehnte dies ab.

• Und ich hörte Ishaq – ein weiteres Mal – sagen: "Was die Felle von Raubtieren betrifft, so ist diesbezüglich das Verbot des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) authentisch überliefert, und die Kalifen hielten sich daran. Wenn ein Mensch sie trägt, um sich zu wärmen, oder daraus eine Bettdecke oder Ähnliches macht, so hoffen wir, dass dies zulässig ist, aufgrund dessen, was von 'Ammar ibn Yasir und einer Gruppe von Tabi'un bezüglich der Erlaubnis zum Wärmen überliefert wurde:

1205 - 'Isa ibn Yunus berichtete uns, von 'Adi ibn al-Haytham (2), er sagte: Sa'id al-Ta'i (3) berichtete mir, von Mutarrif ibn 'Abd Allah, er sagte: "Wir traten bei 'Ammar ibn Yasir ein, und bei ihm war ein Schneider, der für ihn ein Kleidungsstück über einen Fuchsfell-Qaba' (ein knielanges Obergewand) nähte."

• Und ich hörte Ishaq sagen: "Was das Gebet darin betrifft, so ist nichts Gutes daran. Wer darin betet, muss das Gebet wiederholen, denn der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) untersagte das Tragen von Fellen aufgrund der Unreinheit (Najasa); da ihr Fleisch nicht gegessen wird und ihre Häute nicht gegerbt werden (im Sinne einer rituellen Reinigung)."

Anmerkungen

(1) So steht es im Original, und möglicherweise wurde das Wort "Häute" ausgelassen oder implizit mitgemeint. (2) So steht es im Original, und möglicherweise ist das Richtige: "'Adi Abu al-Haytham". (3) So steht es im Original, und die bekanntere Namensform dafür ist "al-Tahi". Siehe: al-Tarikh al-Kabir (7/44), al-Jarh wa al-Ta'dil (7/3), Tarikh Dimashq (40/133-136).

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