1223 - 'Amr ibn 'Ali berichtete uns, er sagte: 'Abd Allah ibn Dawud berichtete uns, von Hisham, er sagte: "Mein Vater trug einen Burkan-Mantel, dessen Besatz aus vier Fingerbreit Brokat bestand."
Kapitel: Der Mann betet, während sich in seinem Ärmel etwas befindet
• Ich sagte zu Ahmad: Ein Mann betet, während sich in seinem Ärmel Obst oder Ähnliches befindet? Er sagte: "Es ist nichts dagegen einzuwenden, solange es ihn nicht vom Gebet ablenkt."
1224 - Al-Musayyab ibn Wadih berichtete uns, er sagte: Ich hörte, wie Ibn al-Mubarak gefragt wurde, ob der Mann etwas in seinem Ärmel haben dürfe? Er sagte: "Es ist nichts dagegen einzuwenden, solange es ihn nicht ablenkt."
Er sagte: Und ich hörte, wie er über einen Mann befragt wurde, der ein Kleidungsstück oder Ähnliches bei sich hat und es während des Gebets vor sich ablegt, wobei sich die Reihen (der Betenden) vorwärts oder rückwärts bewegen, sodass er nach diesem Gegenstand greifen muss, während er vor- oder zurücktritt. Er sagte: "Dagegen ist nichts einzuwenden." Es wurde gefragt: Wo ist die Grenze für das Gehen des Betenden im Gebet? Er sagte: "Solange es nicht das Ausmaß des Gehens erreicht."
Kapitel: Wenn er betet, während sich in seinem Ärmel Dinar oder ein Goldschmuck befindet
• Ahmad wurde nach einem Mann gefragt, der betete, während er Dinar in seinem Ärmel hatte? Er sagte: "Es ist nichts dagegen einzuwenden." Ich sagte: Und wenn es Goldschmuck ist? Er sagte: "Ich weiß es nicht."