1227 - Ahmad ibn Sa'id berichtete uns, er sagte: 'Umar ibn Habib berichtete uns, er sagte: Khalid al-Hadhdha' berichtete uns, er sagte: "Abu Qilabah pflegte Schlangen zu schlachten; er verarbeitete sie zu Theriak (Gegengift)."
Kapitel: Der Mann, der betet und bei sich Schweinehaar hat
• Ich fragte Ishaq über einen Mann, der betet, während er an seinem Gürtel einige Schweinehaare befestigt hat; wie etwa ein Schuster oder jemand anderes? Er sagte: "Er muss das Gebet wiederholen."
1228 - Al-Musayyab ibn Wadih berichtete uns, er sagte: Ich fragte Abu Ishaq al-Fazari über einen Schuster, der mit Schweinehaar arbeitet und es durch seinen Mund zieht, während er damit arbeitet? Er sah darin kein Problem. Ich sagte zu ihm: Und wenn er damit betet, oder es an seinem Ohr trägt? Er sagte: "Er muss das Gebet wiederholen."
1229 - Er sagte: Und ich fragte Makhlad ibn Husayn nach dem Arbeiten damit? Er sah darin kein Problem.
Kapitel: Wer betet, während sich in seinem Ärmel menschliches Haar befindet
• Ishaq wurde nach einem Mann gefragt, der eine lange Kopfbehaarung hatte, diese abschnitt und in seinen Ärmel legte; darf er beten, während sie in seinem Ärmel ist? Er sagte: "Er darf nicht beten", und er erlaubte es ihm nicht. Er sagte: "Was von einem Lebenden abgeschnitten wurde, gilt als tot."
• Und ich hörte Ishaq – ein anderes Mal – sagen: "Alles, was an Haar von einem Mann oder einer Frau abfällt, und man sich damit menschliches Haar anfügt; das Gebet damit ist nicht zulässig. Wenn er dennoch damit betet, muss er es wiederholen; denn menschliches Haar darf unter keinen Umständen genutzt werden, wohingegen Haare von Tieren, deren Fleisch nicht gegessen wird, genutzt werden dürfen, sofern sie geschlachtet oder lebendig sind."