Abu Ya'qub sagte: "Es ist eine authentische Überlieferung vom Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, dass er sagte: 'Kein Muslim wird mit einem Leiden in seinem Körper geprüft, ohne dass Gott zu Seinen Engeln sagt: Schreibt für Meinen Diener das Beste dessen auf, was er in seiner Gesundheit tat, während er standhaft blieb.' Es wurde vom Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, berichtet, dass er sagte: 'Wenn der Diener krank wird oder verreist, so wird ihm an Lohn das geschrieben, was er in seiner Gesundheit zu tun pflegte.' Die Pflichtgebete, die er nur durch Sitzen oder durch eine Geste (Ima') ausführen kann, rechtfertigen es umso mehr, dass ihm darin der gleiche Lohn wie dem stehenden, gesunden Menschen zuteilwird."
1253 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Waki' informierte uns, von Sufyan al-Thawri, von 'Alqamah ibn Marthad, von al-Qasim ibn Mukhaymarah, von 'Abd Allah ibn 'Amr, vom Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, er sagte: "Kein Muslim wird mit einem Leiden in seinem Körper geprüft, ohne dass Gott zu Seinen Engeln, die ihn bewachen, sagt: Schreibt für diesen Meinen Diener das Beste dessen auf, was er zu tun pflegte, während er in Meiner Fessel (wathaqi) gefangen ist, solange dies anhält."
1254 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Hafs ibn Ghiyath und Muhammad ibn 'Ubayd informierten uns, von al-'Awwam ibn Hawshab, von Abu Burdah, von seinem Vater, vom Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, er sagte: "Wenn ein Diener in seiner Gesundheit handelt und dann krank wird oder verreist, schreibt Gott ihm den Lohn für das auf, was er zuvor zu tun pflegte."