Das Bedecken [des Körpers] ist in jedem Fall für ein Mädchen, das das siebte Lebensjahr erreicht hat, bei uns beliebter, da sie zum Gebet angewiesen wurde. Wenn das Mädchen sieben Jahre alt geworden ist, soll sie sich im Gebet mit einem Khimar (Kopftuch) bedecken und sich nach Kräften um die Bedeckung bemühen, so wie eine erwachsene Frau. Sollte sie dies nicht tun, so ist ihr Gebet gültig – so Gott will.
Sie soll dies auf keinen Fall unterlassen, wenn sie neun Jahre alt geworden ist. Sie führt den Ghusl (Vollbad) wegen Dschunub (ritueller Unreinheit) durch, wenn sie beigewohnt wurde, aufgrund dessen, was der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit 'A'isha vollzog, als sie neun Jahre alt war.
1289 - Uns berichtete Ishaq, er sagte: Es berichtete uns Zakariya ibn 'Adi über Abu al-Malih über Habib ibn Abi Marzuq von 'A'isha – Allahs Wohlgefallen auf ihr –, sie sagte: "Wenn das Mädchen neun Jahre erreicht hat, ist sie eine Frau."
Kapitel: Wer während des Gebets einen Teil seines Körpers entblößt
• Es wurde Ahmad – möge Allah ihm gnädig sein – gefragt: Ein Mann betet und ein Teil seines Körpers wird sichtbar? Er sah keine Notwendigkeit für eine Wiederholung darin. Ebenso, wenn er nur ein Hemd (Qamis) anhatte und es nicht zugeknöpft hatte, wiederholte er das Gebet nicht. Er erwähnte einen Hadith, der von einigen überliefert wird, dass er sagte: "Bedeckt vor uns das Gesäß eures Imams."
Und es wurde gefragt: Der Hadith des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass er zu den Frauen sagte: "Hebt eure Köpfe nicht, bis die Männer ihre Köpfe heben, und dies ist wegen der Enge ihrer Lendenschurze (Azura')"? Er sagte: "Ja, aber dies enthält keine explizite Darlegung."
Ich sagte: Sind Mann und Frau in dieser Hinsicht gleich, bezüglich der Knöpfe (Azrar)? Es schien, als ob er diese Ansicht vertrat, aber bei der Frau ist es erforderlich, dass sie einen Khimar trägt.
(1) So steht es im Original, und vielleicht ist das Richtige: "der Lendenschurz (al-Izar)".
والتَّسَتُّر على كل حالٍ لِلجاريَة التي قَد بَلَغَت سَبعًا أحبُّ إلَينا؛ لِمَا أُمِرَت بِالصَّلاة، فإذا بَلَغَت الجاريَة سَبعًا؛ تَخَمَّرَت في الصَّلاة، وجَهدَت في التَّسَتُّر جُهدَها كَالكَبيرة، فإن لم تَفعل؛ فصَلاتها جائزة -إن شاء الله-.
ولا تَدَع ذلك على حالٍ إذا بَلَغَت تِسعًا، وتَغتَسِل من الجَنابَة إذا جومِعَت؛ لِمَا بَنَى رسول الله صلى الله عليه وسلم بِعائشَة وهي بِنت تِسع».
١٢٨٩ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا زكريا بن عدي، عن أبي المليح، عن حبيب بن أبي مرزوق، عن عائشَة -رضي الله عنها-، قالت: «إذا بَلَغَت الجاريَة تِسعًا فهي امرأة».
باب: مَنْ ظَهَرَ بَعضُ جَسَدِه في الصَّلاة
• وقيل لأحمَد -رحمه الله-: الرجل يُصَلِّي، فيَظهَر بَعضُ جَسَدِه؟ فلم يَرَ عَلَيه إعادَة، وكذلك إن كان عَلَيه قَميصٌ واحِد، فلَم يَزُرَّه؛ لم يُعِد الصَّلاة، وذَكَرَ حَديثًا يُروى عن بَعضهم، أنه قال: «غَطُّوا عَنَّا استَ إمامِكم».
وقيل: حديث النبي صلى الله عليه وسلم، أنه قال لِلنِّساء: «لا تَرفَعنَ رُؤوسَكُنَّ حتى يَرفَع الرجال، وذلك من ضيق أُزُرِهم»؟ قال: «نَعم، ولكن هذا لَيسَ فيه تِبيان».
قلت: الرجل والمرأة في هذا سَواء؛ في الأزرار (١)؟ فكأنَّه ذَهَبَ إلَيه، ولكن المرأة يَنبَغي أن يَكون عَلَيها خِمار.
(١) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "الإزار".