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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 90

Übersetzung · DE

Ich sagte: „Was, wenn er es mit einem oder zwei Fingern berührt?“ Er sagte: „Wenn er es berührt, so soll er die Waschung vollziehen.“

• Ich fragte Isḥāq und sagte: „Ein Mann berührte sein Glied und betete, ohne die Waschung vollzogen zu haben?“ Er sagte: „Er muss sie wiederholen.“

• Er sagte: Ich hörte Isḥāq – ein weiteres Mal – sagen: „Jedes Mal, wenn er sein Glied berührt und sich zwischen seiner Hand und dem Glied kein Kleidungsstück befindet, wiederholt er die Waschung, sei es während des Gebets oder außerhalb. Dies beruht auf dem, was vom Propheten (Friede sei auf ihm) authentisch überliefert wurde, dass derjenige, der sein Glied berührt, die Waschung wiederholen muss.

Wenn das Glied den Unterarm oder die Hand berührt (1), so sind Mālik und seine Anhänger der Ansicht, dass dies die Waschung obligatorisch macht. Sie verglichen dies mit der Hand, wenn sie das Glied berührt. Sie sagten: Die Hand gehört zu den Stellen der Waschung, und jedes Mal, wenn das Glied eine der Stellen der Waschung berührt, muss man die Waschung vollziehen. Dies ist jedoch ein Fehler.“

Abū Yaʿqūb sagte: „Dies ist vielmehr ein Bereich des rituellen Gehorsams (Taʿabbud) und der Unterwerfung. Wenn er es also mit dem berührt, was er erwähnte, vollzieht er die Waschung. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn er mit der Hand darum greift, denn erst dann sagt man: So-und-so hat sein Glied berührt.“

Anmerkungen

(1) So im Original, wobei nur das Tāʾ mit Punkten versehen und mit Fatḥah sowie der letzte Buchstabe ebenfalls mit Fatḥah vokalisiert wurde. Vielleicht ist das Richtige: „taṣību-hu“ (es berührt es).

(2) So im Original. Es wird noch eine Analogie dazu folgen, wie die Hand das Glied berührt. Möglicherweise ist der Ausdruck eine Verfälschung von „al-sāʿid“ (Unterarm), oder es ist der Handrücken gemeint. Siehe: al-Awsaṭ (1/207), at-Tamhīd (17/202–203), al-Istidhkār (3/35).

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