„Er hat euch nur das Verendete verboten“ bis zu Seiner Aussage: „Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne jedoch zu begehren oder das Maß zu überschreiten“. Die Deutung (Tafsir) von Mudschahid ist: ‚ohne zu begehren‘ (ghayr baghin) bedeutet: ohne sich gegen die Menschen zu erheben; ‚und ohne das Maß zu überschreiten‘ (wa la ‘adin) bedeutet: kein Wegelagerer, keiner, der sich von den Führern (Imamen) abwendet, und keiner, der im Ungehorsam gegenüber Gott auszieht. „So trifft ihn keine Schuld“, bedeutet: Er hat die Erlaubnis (Rukhsa), davon zu essen.
Jahya sagte: Er soll essen, bis er satt ist, aber sich keinen Proviant für den Weg mitnehmen. [Vers 174-176]