dass die Seele für die Seele [ist].“ Das bedeutet: Die Seele, welche getötet hat, für die Seele, welche getötet wurde. Und dies [gilt für die Freien].
Das Wort des Erhabenen: „Wenn aber jemandem vonseiten seines Bruders etwas verziehen wird, so soll die Forderung in rechtlicher Weise und die Entrichtung an ihn in gütiger Form geschehen.“ Die Auslegung von Qatada lautet: Er sagt, wer vorsätzlich tötet, und ihm [dem Täter] verziehen wurde und von ihm das Widiya (Blutgeld) angenommen wurde, „so soll die Forderung in rechtlicher Weise und die Entrichtung an ihn in gütiger Form geschehen“. [Es ist befohlen, dass der Fordernde] in rechtlicher Weise fordert [und dass der Leistende] in gütiger Form entrichtet. „Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und ein Erbarmen.“ Qatada sagte: Die Leute der Thora waren [zu den Strafen (Hudud)] verpflichtet, und die Leute des Evangeliums waren zur Vergebung verpflichtet. Dieser Umma jedoch wurden das Qisas (die Vergeltung), die Vergebung und das Blutgeld zuteil; wenn sie wollen, töten sie, wenn sie wollen, vergeben sie, und wenn sie wollen, nehmen sie das Blutgeld an, sofern sie sich darauf einigen. „Und ein Erbarmen“ bedeutet: Allah hat mit dieser [Regelung] diese Umma begnadet und ihnen das Blutgeld zugestanden. Qatada sagte: Und vor ihnen war dies für niemanden bei vorsätzlicher Tötung [erlaubt]. „Wer nun danach übertritt“, das heißt: gegenüber dem Täter, indem er ihn tötet, nachdem er von ihm das Blutgeld angenommen hat, „dem ist eine schmerzhafte Strafe [gewiss]“. Das bedeutet: Der Statthalter tötet den [ehemaligen] Täter [der nun zum Mörder wurde] und nimmt dabei keine Rücksicht auf die Vergebung durch den Schutzbefohlenen (Wali).