﴿Wer es dann abändert, nachdem er es gehört hat﴾. Al-Hasan sagte: Damit ist die letztwillige Verfügung gemeint; wer sie abändert, nachdem er sie gehört hat, so lastet deren Sünde nur auf demjenigen, der sie abgeändert hat.
﴿فَمَنْ بَدَّلَهُ بَعْدَ مَا سَمِعَهُ﴾ قَالَ الحَسَن: هِيَ الْوَصِيَّة؛ من بدلهَا بعد مَا سَمعهَا، فَإِنَّمَا إثمها على من بدلهَا.