Die Götzendiener hielten den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, im Jahr von al-Hudaibiyya im Monat Dhu l-Qa'da vom Haus (der Kaaba) ab und hinderten ihn daran. Daraufhin führte ihn Allah im darauffolgenden Jahr im Monat Dhu l-Qa'da zum Haus zurück und übte für ihn das Talionsrecht an ihnen aus, wobei er drei Tage dort verweilte. „Wer also gegen euch sündigt, gegen den sündigt in gleichem Maße, wie er gegen euch gesündigt hat.“ Dies bedeutet: Wenn sie den Kampf gegen euch für erlaubt erklären, dann erklärt ihn ihnen gegenüber ebenfalls für erlaubt.