einem Kochtopf, der ihm gehörte. Er senkte sein Haupt, und siehe da, Ungeziefer kroch auf seinem Kopf umher. Da sagte er (der Prophet): „Peinigt dich das Ungeziefer auf deinem Kopf, o Kaʿb?“ Er antwortete: „Ja.“ Da schwieg der Prophet, Friede sei mit ihm, und es offenbarte sich dieser Vers. Dann sagte der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) zu ihm: „Rasiere ihn, faste drei Tage, speise sechs Arme mit einem Faraq (an Getreide) oder schlachte ein Schaf.“
Yaḥyā sagte: Der Faraq sind drei Ṣāʿ, wobei ein Ṣāʿ jeweils zwei Personen ernährt. „Wer nun die kleine Pilgerfahrt (Umra) mit der Pilgerfahrt (Haddsch) verbindet (fa-man tamattaʿa bi-l-ʿumra ilā-l-ḥaddsch)“: Wer während der Monate der Pilgerfahrt – im Schawwāl, im Dhū-l-Qaʿda oder im Dhū-l-Ḥidjdja – die Weihe (Ihlāl) für eine Umra vollzieht und dann im selben Jahr die Pilgerfahrt vollzieht, der ist ein Mutamattiʿ (jemand, der die Verbindung der beiden vollzieht), und für ihn gilt das, was an Opfertier leicht zu erreichen ist. Wer dies nicht findet, soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten.
Mālik ibn Anas berichtete von az-Zuhrī, von Sālim ibn ʿAbdillāh ibn ʿUmar, von seinem Vater, dass er sagte: „(Der Zeitraum für das Fasten ist) von dem Tag an, an dem er die Weihe vollzieht, bis zum Tag von ʿArafāt. Wenn er dies versäumt, so soll er die Tage in Minā fasten.“
Zu Seinem (dem Erhabenen) Wort: „...und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid.“
Yaḥyā berichtete von ʿUthmān, von Nāfiʿ, von Sulaimān ibn Yasār, dass ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb