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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 274

Übersetzung · DE

sagte: „Er soll fasten, wenn er zu seiner Familie zurückgekehrt ist.“

Und Mudschāhid sagte: Wenn er möchte, kann er sie auch auf dem Weg (nach Hause) fasten. „Dies gilt für denjenigen, dessen Angehörige nicht bei der Heiligen Moschee wohnhaft sind.“ ʿAṭāʾ sagte: Wer sich in einer Entfernung von einer Nachtreise von ihr befindet, der gehört zu den Ortsansässigen (ḥāḍirī) der Heiligen Moschee. [Vers 197]

Arabisch (Quelle)

قَالَ: ((صَامَ إِذَا رَجَعَ إِلَى أَهْلِهِ)).

وقَالَ مُجَاهِد: إِن شَاءَ صامها فِي الطَّرِيق. ﴿ذَلِكَ لِمَنْ لَمْ يَكُنْ أَهْلُهُ حَاضِرِي الْمَسْجِدِ الْحَرَام﴾ قَالَ عَطَاء: من كَانَ مِنْهَا عَلَى رَأس لَيْلَة، فَهُوَ من حاضري الْمَسْجِد الْحَرَام. [آيَة ١٩٧]

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