„Und die geschiedenen Frauen sollen für sich selbst drei Menstruationsperioden abwarten“ (wa-l-mutallaqatu yatarabbasna bi-anfusihinna thalathata quru'). Die Quru' sind die Menstruationsperioden nach der Auffassung der Gelehrten des Irak, während es nach der Auffassung der Gelehrten von Medina die Perioden der Reinheit (zwischen den Menstruationen) sind.
Qatada sagte: In diesem Vers wurde die Wartezeit der geschiedenen Frau auf drei Menstruationsperioden festgelegt. Danach wurde davon die geschiedene Frau, mit der ihr Ehemann noch keinen Geschlechtsverkehr vollzogen hat, durch den Vers in der Sure al-Ahzab ausgenommen, in dem es heißt: „O ihr, die ihr glaubt...“