„...wenn ihr gläubige Frauen heiratet und sie dann scheidet, bevor ihr sie berührt habt, so habt ihr gegen sie keine Wartezeit, die ihr berechnen müsstet.“ (al-Ahzab 33:49) Für diese Frau gibt es also keine Wartezeit.
Ebenso wurde von den drei Menstruationsperioden (Quru') diejenige ausgenommen, die aufgrund von Jugend oder hohem Alter keine Menstruation mehr hat, sowie die Schwangere. Er (Allah) sagte: „Und wenn ihr bei jenen eurer Frauen, die keine Hoffnung mehr auf Menstruation haben, zweifelt, so ist ihre Wartezeit drei Monate, und ebenso bei jenen, die noch keine Menstruation hatten.“ (at-Talaq 65:4) Dies gilt also für diejenige, die noch nicht menstruiert hat, [deren Wartezeit] ebenfalls drei Monate beträgt.
Er sagte: „Und für die Schwangeren ist ihre Frist, dass sie ihre Last niederlegen.“ (at-Talaq 65:4) Dies gehört ebenfalls in keiner Weise zu den Quru', denn ihre Frist besteht darin, dass sie ihre Last (das Kind) zur Welt bringen.
Muhammad (Ibn Abi Zamanin) sagte: Das Wort Quru' (Plural) hat als Singular Qur'. Man sagt: „Aqra'at al-mar'a“ oder „Qara'at“, wenn sie menstruiert oder wenn sie rein ist. Die Menstruation wurde deshalb als Qur' bezeichnet, ebenso wie die Reinheit, weil der Ursprung des Wortes Qur' in der Sprache der Araber der „Zeitpunkt“ ist. Man sagt: „Er kehrte zu seinem Qur' zurück“, das heißt: zu dem Zeitpunkt, zu dem er normalerweise zurückkehrte. Die Menstruation tritt zu einem bestimmten Zeitpunkt ein, und die Reinheit tritt ebenfalls zu einem bestimmten Zeitpunkt ein. Und Allah weiß am besten, was Er damit gemeint hat.
„Und es ist ihnen nicht erlaubt, das zu verbergen, was Allah in ihren Gebärmüttern erschaffen hat.“ (al-Baqara 2:228). In der Auslegung von Mujahid heißt es: Es ist der geschiedenen Frau nicht erlaubt zu sagen: „Ich habe meine Menstruation“, während sie sie nicht hat, oder zu sagen: „Ich bin schwanger“, während sie nicht schwanger ist, oder zu sagen: „Ich habe meine Menstruation nicht“, während sie sie hat, oder zu sagen: „Ich bin nicht schwanger“, während sie schwanger ist, um sich von ihrem Ehemann zu trennen, bevor die Wartezeit abgelaufen ist, um das Kind dem zweiten Ehemann zuzuschreiben, um Anspruch auf das Erbe zu erheben – wenn der Mann stirbt, [indem sie sagt: „Meine Wartezeit ist noch nicht abgelaufen“], obwohl ihre Wartezeit bereits abgelaufen war –, oder um Unterhalt während der Schwangerschaft zu erschleichen.