„Und ihre Ehemänner“ – damit sind die Ehegatten gemeint – „haben eher das Recht, sie in diesem Fall zurückzunehmen“ – gemeint ist während der Wartezeit nach der ersten oder zweiten Scheidung –, „wenn sie eine Versöhnung wollen“, das heißt: ein gutes Zusammenleben. „Und ihnen (den Frauen) steht in rechtmäßiger Weise das gleiche zu, wie sie (an Pflichten) zu tragen haben; doch die Männer haben einen Vorrang vor ihnen“, das heißt: einen Vorzug in den Rechten. [Vers 229]