ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 334233

Übersetzung · DE

﴿Und die Mütter﴾, gemeint sind die geschiedenen Frauen, laut der Auslegung von Mudschahid, ﴿sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen, für den, der das Stillen vollenden will.﴾ Die Auslegung von Qatada dazu lautet: Er sagte, Gott habe zu Beginn dieses Verses ﴿zwei volle Jahre﴾ herabgesandt, dann habe Er die Erleichterung und Milderung herabgesandt und gesagt: ﴿für den, der das Stillen vollenden will.﴾ ﴿Und dem, dem das Kind geboren wurde﴾, gemeint ist der Vater, ﴿obliegt die Versorgung und die Bekleidung von ihnen in rechtlicher Weise﴾, gemäß seinem Vermögen. ﴿Keiner Mutter darf durch ihr Kind Schaden zugefügt werden, und auch keinem Vater durch sein Kind.﴾ Die Auslegung von Qatada dazu lautet: Er sagte, Gott habe dem Vater untersagt, das Kind von seiner Mutter wegzunehmen, wenn sie bereit ist, es zu stillen zu dem Preis, zu dem auch eine andere Frau gestillt hätte, und es stattdessen einer anderen zu übergeben. Und der Mutter wurde untersagt, das Kind dem Vater hinzuzuwenden, wenn er ihr das gibt, was eine andere Frau für das Stillen erhalten hätte. ﴿Und auf dem Erben obliegt das Gleiche.﴾ Die Auslegung von Qatada dazu lautet: Er sagte, auf dem Erben des Vaters obliegt es, wenn der Vater kein Vermögen hat, ﴿das Gleiche﴾, das heißt: das Gleiche, was auf dem Vater oblegen hätte, wenn er noch am Leben wäre, an Entlohnung für das Stillen. Al-Hasan sagte: Das betrifft nur die Männer, nicht die Frauen. Die Auslegung von Ibn Abbas zu ﴿Und auf dem Erben obliegt das Gleiche﴾ lautet: Es geht dabei um das gegenseitige Schädigen. ﴿Wenn sie beide ein Abstillen wollen﴾, gemeint ist: Entwöhnung, ﴿durch gegenseitiges Einvernehmen und Beratung﴾, vor Ablauf der zwei Jahre, nachdem es zum Abstillen in der Lage ist und ihm dadurch keine Not entsteht, ﴿so trifft beide keine Schuld.﴾

ZurückBand 1 · Seite 334Weiter
Zurück1·334Weiter