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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 340236

Übersetzung · DE

„Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, solange ihr sie noch nicht berührt habt“ – das bedeutet: noch nicht mit ihnen verkehrt habt – „oder ihnen eine Morgengabe festgesetzt habt. Und gewährt ihnen eine Gabe: der Bemittelte nach seinem Vermögen und der Bedürftige nach seinem Vermögen.“ Der Bemittelte ist derjenige, dessen Versorgung erweitert wurde, und der Bedürftige ist derjenige, dem es eng gemacht wurde. „Eine Gabe nach dem Rechten.“

Yahya sagte: Es gibt für die Gabe (Mut‘a) keine festgelegte Bestimmung, außer dem, was man für sich selbst als wünschenswert erachtet, um darin nach dem Wohlwollen zu streben. Unter den Altvorderen (Salaf) gab es solche, die als Gabe eine Dienerin gaben, andere gaben als Gabe Kleidung, und wieder andere gaben als Gabe Nahrung.

Muhammad sagte: „Eine Gabe“ (Mata‘an); es ist zulässig, dass der Akkusativ darin in der Bedeutung steht: „Und gewährt ihnen eine Gabe“ (wa matti‘uhunna mata‘an). Man sagt: Ein Mann hat „ausgeweitet“ (ausi‘a), wenn er wohlhabend geworden ist, und er „darbte“ (aqtara), wenn er in bedürftiger Lage war; der Ursprung von „Iqtar“ (Bedrängnis/Armut) ist die Enge.

Arabisch (Quelle)

﴿لَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ إِنْ طَلَّقْتُمُ النِّسَاء مَا لم تمَسُّوهُنَّ﴾ يَعْنِي: تجامعوهن ﴿أَوْ تَفْرِضُوا لَهُنَّ فَرِيضَةً وَمَتِّعُوهُنَّ عَلَى الْمُوسِعِ قَدَرُهُ وعَلى المقتر قدره﴾ الموسع: الَّذِي وُسع عَلَيْهِ فِي الرزق، والمقتر: المقتر عَلَيْهِ ﴿مَتَاعًا بِالْمَعْرُوفِ﴾.

يَحْيَى: وَلَيْسَ فِي الْمُتْعَة أَمر مُؤَقّت، إِلَّا مَا أحب لنَفسِهِ من طلب الفَضْل فِي ذَلِكَ، وَقد كَانَ فِي السّلف من يمتع بالخادم، وَمِنْهُم من يمتع بالكسوة، وَمِنْهُم من يمتع بِالطَّعَامِ.

قَالَ مُحَمَّد: ﴿مَتَاعا﴾ يجوز أَن يكون النصب فِيهِ على معنى: ومتعوهن مَتَاعا وَيُقَال: أوسع الرجلُ؛ إِذا اسْتغنى، وأقتر؛ إِذا كَانَ مقترا عَلَيْهِ، وأصل الإقتار: الضّيق.

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