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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 341237

Übersetzung · DE

„Und wenn ihr sie entlasst, bevor ihr sie berührt habt“ – das bedeutet: bevor ihr mit ihnen verkehrt habt – „und ihr ihnen bereits eine Morgengabe festgesetzt hattet, dann gebührt ihnen die Hälfte dessen, was ihr festgesetzt habt.“

Muhammad sagte: Die Lesart (f-nisfu) steht im Nominativ, was die Bedeutung trägt: „So obliegt euch die Hälfte dessen, was ihr festgesetzt habt.“

Sa‘id ibn al-Musayyib sagte: Ihr stand die Gabe (Mata‘a) in der Sure al-Ahzab zu, dann wurde sie durch diesen Vers aufgehoben; somit gebührt ihr nun die Hälfte der Morgengabe, „es sei denn, sie verzichten darauf“ – das bedeutet: die Frauen – „oder (derjenige) verzichtet...“

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