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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 347240

Übersetzung · DE

„Und diejenigen unter euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, (haben ein Recht auf) eine Verfügung für ihre Gattinnen: eine Versorgung für ein Jahr, ohne sie zu vertreiben.“ Qatadas Auslegung besagt: Wenn ein Ehemann starb, wurde die Frau von seinem Vermögen ein Jahr lang versorgt, solange sie nicht auszog. Wenn sie jedoch auszog, stand ihr kein Unterhalt mehr zu. Die Frist von einem Jahr wurde durch Seine Worte aufgehoben: „Und diejenigen unter euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen sich selbst eine Wartezeit von vier Monaten und zehn (Tagen) auferlegen“ (Vers 234). Und der Unterhalt während des Jahres wurde durch diesen Vers aufgehoben: „Und ihnen steht ein Viertel dessen zu, was...“

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