„Nicht obliegt dir ihre Rechtleitung“ [Qur'an 2:272], der Vers. Die Auslegung von Qatada besagt: Er sagte: Es wurde uns berichtet, dass einer der Gefährten des Propheten sagte: „Es obliegt uns nicht die Rechtleitung derjenigen, die nicht zu unserer Religion gehören.“ Da sandte Allah herab: „Nicht obliegt dir ihre Rechtleitung, sondern Allah leitet recht, wen Er will. Und was ihr an Gutem spendet, das ist für euch selbst.“
Yahya sagte: Diese Form der Almosen, die an Nicht-Muslime gegeben wird, ist eine freiwillige Handlung (tatawwu'), und es darf ihnen nichts aus den verpflichtenden Abgaben (wajib) gegeben werden.