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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 394272

Übersetzung · DE

„Nicht obliegt dir ihre Rechtleitung“ [Qur'an 2:272], der Vers. Die Auslegung von Qatada besagt: Er sagte: Es wurde uns berichtet, dass einer der Gefährten des Propheten sagte: „Es obliegt uns nicht die Rechtleitung derjenigen, die nicht zu unserer Religion gehören.“ Da sandte Allah herab: „Nicht obliegt dir ihre Rechtleitung, sondern Allah leitet recht, wen Er will. Und was ihr an Gutem spendet, das ist für euch selbst.“

Yahya sagte: Diese Form der Almosen, die an Nicht-Muslime gegeben wird, ist eine freiwillige Handlung (tatawwu'), und es darf ihnen nichts aus den verpflichtenden Abgaben (wajib) gegeben werden.

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