„Wenn er aber in einer Notlage ist, dann gewährt ihm einen Aufschub bis zu einer Zeit der Erleichterung“.
Muhammad sagte: „Dhu 'usrah“ (ذُو عسرة) steht im Nominativ (ar-raf'), was im Sinne von „Wenn ein Schuldner in Not gerät“ zu verstehen ist. Yahya überlieferte von Abu al-Ashhab, von al-Hasan, er sagte: Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, sagte: „Allah erbarmt sich dessen, der einem Notleidenden Erleichterung gewährt oder ihm (die Schuld) erlässt.“
﴿وَإِنْ كَانَ ذُو عُسْرَةٍ فَنَظِرَةٌ إِلَى ميسرَة﴾.
قَالَ مُحَمَّد: ﴿ذُو عسرة﴾ بِالرَّفْع؛ هُوَ عَلَى معنى: فَإِن وَقع ذُو عسرة. يَحْيَى: عَنْ أَبِي الأَشْهَبِ، عَنِ الْحَسَنِ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: ((رَحِمَ اللَّهُ مَنْ يَسَّرَ عَلَى مُعْسِرٍ، أَوْ مَحَا عَنْهُ)).