den Islam betrifft, so gewährt das Heiligtum keinen Schutz vor einer Hadd-Strafe; wer eine Hadd-Straftat begangen hat, an dem wird sie vollstreckt. „Und Allah gegenüber sind die Menschen verpflichtet, die Wallfahrt zum Haus zu vollziehen.“ Muhammad sagte: Die Wallfahrt (Hajj) bedeutet sprachlich: „Das Anstreben/Aufsuchen“. Man sagt: „Ich habe etwas angehajjt (hajajtu-hu)“, wenn man es wiederholt aufgesucht hat. Hierzu gehört der Vers des Dichters:
(Und ich bezeuge von ‚Auf viele Siedler ... sie suchen immer wieder den mit Safran gefärbten Turban des az-Zibriqan auf)
d. h. sie suchen ihn häufig auf aufgrund seiner Herrschaft. Der Anführer pflegte einen gelben Turban zu tragen, der ein Kennzeichen seiner Herrschaft war.
Seine Worte: „Wer einen Weg dazu finden kann“
Yahya (überliefert von al-Hasan ibn Dinar, von al-Hasan), dass ein Mann sagte: „O Gesandter Allahs, [Allah hat gesagt]: ‚Wer einen Weg dazu finden kann‘, was ist der Weg?“ Er antwortete: „Der Proviant und das Reittier.“