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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 562128

Übersetzung · DE

„Nicht steht dir von der Angelegenheit etwas zu“ (Sure 3:128) bis zum Ende des Verses.

Yahya berichtete von Abu al-Ashhab, von al-Hasan: „Dass das Gesicht des Gesandten Allahs, Friede sei mit ihm, am Tag von Uhud blutig geschlagen wurde. Er begann, sich das Blut vom Gesicht abzuwischen und zu sagen: ‚Wie kann ein Volk erfolgreich sein, das das Gesicht seines Propheten blutig schlägt, während er sie zu ihrem Herrn ruft?!‘ Da sandte Allah herab: ‚Nicht steht dir von der Angelegenheit etwas zu, oder Er wendet sich ihnen (gnädig) zu oder straft sie, denn sie sind Frevler.‘“

Yahya sagte: „In diesem Vers gibt es eine Voranstellung und eine Nachstellung (taqdim wa-ta'khir). Er sagte: ‚Damit Er einen Teil derjenigen abschneide, die ungläubig sind, oder sie in die Schande stürze, sodass sie enttäuscht umkehren, oder sich ihnen gnädig zuwende oder sie bestrafe, denn sie sind Frevler. Nicht steht dir von der Angelegenheit etwas zu.‘“

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