„O ihr, die ihr glaubt, verzehrt nicht den Zins (Riba), (indem ihr ihn) mehrfach vervielfacht (nehmt).“ Wenn in der Zeit der vorislamischen Unwissenheit (Jahiliyya) die Frist einer Schuld, die jemand bei einem anderen hatte, abgelaufen war und er die Rückzahlung forderte, sagte dieser: „Stunde mir Aufschub, und ich werde dir (dafür) etwas hinzufügen.“ [Vers 133–136]