„Und wenn bei der Teilung Verwandte anwesend sind“ (Sure 4:8) – die Ayah, das heißt: die Teilung der Erbschaften.
Al-Hasan kommentierte: Wenn sie Vermögen oder Güter aufteilten, wurde ihnen davon gegeben. Wenn sie aber Häuser oder Sklaven aufteilten, sagte man zu ihnen: „Geht zurück, möge Allah euch barmherzig sein“, denn dies ist ein gütiges Wort. Al-Hasan pflegte zu sagen: Sie ist nicht abrogiert (mansukh). Sa'id ibn al-Musayyib hingegen sagte: Sie ist abrogiert, die Erbrechts-Ayah hat sie abrogiert.
Yahya sagte: Und es ist die Auffassung der Allgemeinheit, dass sie abrogiert ist.