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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 6618

Übersetzung · DE

„Und wenn bei der Teilung Verwandte anwesend sind“ (Sure 4:8) – die Ayah, das heißt: die Teilung der Erbschaften.

Al-Hasan kommentierte: Wenn sie Vermögen oder Güter aufteilten, wurde ihnen davon gegeben. Wenn sie aber Häuser oder Sklaven aufteilten, sagte man zu ihnen: „Geht zurück, möge Allah euch barmherzig sein“, denn dies ist ein gütiges Wort. Al-Hasan pflegte zu sagen: Sie ist nicht abrogiert (mansukh). Sa'id ibn al-Musayyib hingegen sagte: Sie ist abrogiert, die Erbrechts-Ayah hat sie abrogiert.

Yahya sagte: Und es ist die Auffassung der Allgemeinheit, dass sie abrogiert ist.

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