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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 6629

Übersetzung · DE

„Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie hinter sich schwache Nachkommenschaft zurückließen, um sie besorgt wären.“ (Sure 4:9). Qatadas Exegese dazu: Er sagte: Er sagt: Wer bei einem Sterbenden zugegen ist, der soll ihn zur Gerechtigkeit und zum Guten anhalten und ihn davon abhalten, in seinem Testament Ungerechtigkeit und Willkür zu üben. Er soll sich um seine Angehörigen genauso sorgen, wie er für die Angehörigen dessen besorgt wäre, den der Tod ereilt hat.

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