„Wenn es (aber) Frauen über zwei sind“ – das bedeutet: mehr als zwei.
„So stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterlassen hat; und wenn es nur eine ist, so steht ihr die Hälfte zu.“
Muhammad sagte: Ich habe den beiden Töchtern zwei Drittel zugesprochen, aufgrund eines Beweises, der für sie keine explizite Nennung erfordert. Der Beweis ist Seine Aussage: „Sie bitten dich um eine Entscheidung. Sag: Allah gibt euch eine Entscheidung über die seitliche Verwandtschaft (Kalala): Wenn ein Mann stirbt, der kein Kind hat, und er eine Schwester hat, so steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterlassen hat.“ Somit steht der Schwester die Hälfte zu, ebenso wie der Tochter die Hälfte zusteht. „Wenn sie aber zwei sind, so stehen ihnen zwei Drittel zu.“ So habe ich den beiden Töchtern zwei Drittel zugesprochen, so wie ich es den beiden Schwestern zugesprochen habe. Und ich habe der Gesamtheit der Schwestern zwei Drittel zugesprochen, in Analogie (Qiyas) zu dem, was Gott über die Gesamtheit der Töchter erwähnte. „Und seinen beiden Eltern steht jedem von beiden ein Sechstel von dem zu, was er hinterlassen hat, wenn er ein Kind hat“ – einen männlichen Sohn oder ein männliches Kind eines Sohnes [oder weiblich]. Und wenn er zwei Töchter oder mehr hinterlässt sowie seine beiden Eltern, so verhält es sich ebenso. Wenn er jedoch seine Tochter und seine beiden Eltern hinterlässt, so steht der Tochter die Hälfte zu, der Mutter ein Drittel des Rests, und das, was übrig bleibt, dem Vater. Der Mutter steht bei einem Kind oder mehreren – ob männlich oder weiblich – nichts anderes als das Sechstel zu. „Wenn er aber kein Kind hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu.“ Dies gilt, wenn er außer ihnen keinen weiteren Erben hat, nach der Auffassung von Zaid und der Allgemeinheit. „Wenn er aber Geschwister hat, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu.“ Wenn er zwei oder mehr Geschwister hat, schließen sie die Mutter vom Drittel aus, sodass ihr das Sechstel zusteht. Ein einzelner Bruder schließt sie nicht vom Drittel aus, und auch nicht zwei Brüder, wenn es sich um seine Brüder väterlicherseits oder mütterlicherseits handelt, oder wenn einige von ihnen väterlicherseits und andere mütterlicherseits sind. Diese schließen die Mutter vom [Drittel aus], ob sie nun männlich oder weiblich sind, oder ob einige von ihnen männlich und andere weiblich sind.
﴿فَإِنْ كُنَّ نِسَاءً فَوْقَ اثْنَتَيْنِ﴾ يَعْنِي: أَكثر من اثْنَتَيْنِ.
﴿فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِنْ كَانَتْ وَاحِدَة فلهَا النّصْف﴾
قَالَ مُحَمَّد: (أَعْطَيْت الابنتان الثُّلثَيْنِ) بِدَلِيل لَا يفْرض مُسَمّى لَهما؛ وَالدَّلِيل قَوْله: ﴿يَسْتَفْتُونَكَ قُلِ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِي الْكَلالَةِ إِنِ امْرُؤٌ هَلَكَ لَيْسَ لَهُ وَلَدٌ وَلَهُ أُخْتٌ فلهَا نصف مَا ترك﴾ فقد صَار للْأُخْت النّصْف، كَمَا أَن للابنة النّصْف ﴿فَإِنْ كَانَتَا اثْنَتَيْنِ فَلَهُمَا الثُّلُثَانِ﴾ فَأعْطيت (ل ٦٠) البنتان الثُّلثَيْنِ؛ كَمَا أَعْطَيْت الْأخْتَان، وَأعْطِي جملَة الْأَخَوَات الثُّلثَيْنِ؛ قِيَاسا على مَا ذكر الله فِي جملَة الْبَنَات. ﴿وَلأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِنْ كَانَ لَهُ ولد﴾ ذكر أَو ولد ابْن ذكر [أَو أنثي] وَإِن ترك ابْنَتَيْن أَو أَكثر وأبويه فَكَذَلِك أَيْضا، وَإِن ترك ابْنَته وأبويه، فللابنة النّصْف وَللْأُمّ ثلث مَا بَقِي وَمَا بَقِي فللأب، وَلَيْسَ للْأُم مَعَ الْوَلَد الْوَاحِد أَو أَكثر؛ ذكرا كَانَ أَو أنثي إِلَّا السُّدس. ﴿فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَوَاهُ فَلأُمِّهِ الثُّلُثُ﴾ هَذَا إِذا لم يكن لَهُ وَارِث غَيرهمَا؛ فِي قَول زيد والعامة. ﴿فَإِنْ كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فلأمه السُّدس﴾ إِذا كَانَ لَهُ أَخَوان فَأكْثر حجبوا الْأُم عَن الثُّلُث، وَكَانَ لَهَا السُّدس وَلَا يحجبها الْأَخ الْوَاحِد عَن الثُّلُث، وَلَا الأخوان إِذا كَانَا أَخَوَيْهِ لِأَبِيهِ أَو أَخَوَيْهِ لأمه، أَو بَعضهم من الْأَب وَبَعْضهمْ من الْأُم فَهَؤُلَاءِ ذُكُورا كَانُوا أَو إِنَاثًا أَو بَعضهم ذُكُور وَبَعْضهمْ إناث يحجبون الْأُم عَن