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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 665

Übersetzung · DE

Drittel; sie erhält also nur das Sechstel. „nach (Abzug) einer Verfügung, die er getroffen hat, oder einer Schuld.“ Darin liegt eine Voranstellung; er sagt: nach einer Schuld, die auf ihm lastet, oder einer Verfügung, die er getroffen hat. „Eure Väter und eure Söhne – ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen nähersteht.“ Die Auslegung von Mudschahid lautet: Ihr wisst nicht, wer von ihnen euch im Diesseits an Nutzen nähersteht. „(als) eine Verpflichtung von Allah“. As-Suddi sagte, dies bedeute: Die Aufteilung der Erbschaften für ihre Anspruchsberechtigten, die Allah in diesem Vers erwähnt hat.

Muhammad sagte: „(als) eine Verpflichtung“ (faridatan) steht im Akkusativ zur Bekräftigung und zur Bestimmung des Zustands; das heißt: Was wir für diese Erben erwähnt haben, ist als eine verpflichtende, bekräftigte Festlegung vorgeschrieben, aufgrund Seiner Aussage: „Allah verordnet euch...“ [Vers 12]

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