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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 66612

Übersetzung · DE

„Und euch steht die Hälfte dessen zu, was eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie kein Kind haben“, oder Kindeskind. Die Kinder der Töchter erben nichts und schließen keinen Erben von der Erbfolge aus. „Wenn sie aber ein Kind haben“, ob männlich oder weiblich, „dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen haben.“ „Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlassen habt, wenn ihr kein Kind habt“, oder Kindeskind. Und es erbt nicht das Kind...

Arabisch (Quelle)

﴿وَلَكُمْ نِصْفُ مَا تَرَكَ أَزْوَاجُكُمْ إِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُنَّ وَلَدٌ﴾ أَو ولد ولد، وَولد الْبَنَات لَا يَرِثُونَ شَيْئا، وَلَا يحجبون وَارِثا. ﴿فَإِنْ كَانَ لَهُنَّ وَلَدٌ﴾ ذكر أَو أُنْثَى ﴿فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمَّا تركن﴾ ﴿وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمَّا تَرَكْتُمْ إِنْ لم يكن لكم ولد﴾ أَو ولد ولد، وَلَا يَرث ولد

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