der Töchter etwas, und sie schließen [andere Erben] nicht von der Erbfolge aus. „Wenn ihr aber ein Kind habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlassen habt.“ Wenn also ein Mann zwei, drei oder vier Ehefrauen hinterlässt, so wird das Viertel unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn er kein Kind hat; wenn er jedoch ein Kind oder ein Kindeskind hat – ob männlich oder weiblich –, dann wird das Achtel unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt. „Und wenn ein Mann oder eine Frau, die als Kalala beerbt werden, einen Bruder oder eine Schwester hat, so steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn sie aber mehr als das sind, dann sind sie Teilhaber am Drittel.“ Ihr männliches Geschlecht ist dabei gleich ihrem weiblichen. Qatada sagte: „Und die Kalala ist derjenige, der weder Kind noch Eltern noch Großeltern hat.“ „Ohne jemandem zu schaden“ bei der Erbschaft; er sagt damit: Er soll kein Recht anerkennen, das ihm nicht obliegt, und er soll nicht mehr als ein Drittel als Schaden für sie testamentarisch vermachen.
Muhammad sagte: „'Ghayra' (ohne zu schaden) steht im Akkusativ als Zustand (Hal). Die Bedeutung ist: Er setzt dies testamentarisch fest, ohne jemandem zu schaden. 'Ein Gebot von Gott' – diese Aufteilung.“ [Vers 13–14]
الْبَنَات شَيْئا وَلَا يحجبون. ﴿فَإِنْ كَانَ لَكُمْ وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمَّا تركْتُم﴾ فَإِن ترك رجل امْرَأتَيْنِ أَو ثَلَاثًا أَو أَرْبعا، فالربع بَينهُنَّ سَوَاء؛ إِذا لم يكن لَهُ ولد، فَإِن كَانَ لَهُ ولد أَو ولد ولد؛ ذكر أَو أنثي، فالثمن بَينهُنَّ سَوَاء. ﴿وَإِنْ كَانَ رَجُلٌ يُورَثُ كَلالَةً أَو امْرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَوْ أُخْتٌ فَلِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسُ فَإِنْ كَانُوا أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَهُمْ شُرَكَاء فِي الثُّلُث﴾ وَذكرهمْ كأنثاهم فِيهِ سَوَاء. قَالَ قَتَادَة: والكلالة: الَّذِي لَا ولد لَهُ وَلَا وَالِد وَلَا جد ﴿غير مضار﴾ فِي الْمِيرَاث أَهله، يَقُول: لَا يقر بِحَق لَيْسَ عَلَيْهِ، وَلَا يُوصي بِأَكْثَرَ من الثُّلُث مضارة لَهُم.
قَالَ مُحَمَّد: ﴿غير﴾ مَنْصُوب على الْحَال، الْمَعْنى: يُوصي بهَا غير مضار ﴿وَصِيَّةً مِنَ الله﴾ تِلْكَ الْقِسْمَة. [آيَة ١٣ - ١٤]