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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 682

Übersetzung · DE

„Und die Töchter der Schwester“: Wenn sie die Tochter ihrer Schwester, oder die Tochter des Sohnes ihrer Schwester (oder die Tochter der Tochter ihrer Schwester) und alles, was darunter fällt, ist, so ist sie eine Tochter der Schwester. „Und eure Mütter, die euch gestillt haben, und eure Schwestern durch das Stillen“: Durch das Stillen wird verboten, was auch durch Blutsverwandtschaft verboten ist. Somit ist ihm die Mutter durch das Stillen nicht erlaubt, ebenso wenig wie alles, was an Müttern darüber hinausgeht, nicht seine Schwester durch das Stillen, nicht seine Tante väterlicherseits durch das Stillen, nicht die Tante väterlicherseits seines Vaters durch das Stillen, nicht die Tante väterlicherseits seiner Mutter durch das Stillen, noch alles, was darüber hinausgeht; nicht die Tante mütterlicherseits durch das Stillen, nicht die Tante mütterlicherseits seines Vaters, nicht die Tante mütterlicherseits seiner Mutter, noch alles, was darüber hinausgeht; nicht die Tochter seines Bruders durch das Stillen, nicht die Tochter des Sohnes seines Bruders durch das Stillen, nicht die Tochter der Tochter seines Bruders durch das Stillen, noch alles, was darunter fällt; nicht die Tochter seiner Schwester durch das Stillen, nicht die Tochter des Sohnes seiner Schwester, nicht die Tochter der Tochter seiner Schwester durch das Stillen, noch alles, was darunter fällt. Wenn eine Frau einen Jungen stillt, darf dieser Junge keine ihrer Töchter heiraten, weder die, die vor ihm geboren wurden, noch die, die mit ihm geboren wurden, noch die, die nach ihm geboren wurden. Seine Brüder dürfen jedoch ihre Kinder heiraten, wenn sie es wünschen. Ebenso, wenn sie ein Mädchen stillt, darf dieses Mädchen keines ihrer Kinder heiraten, weder die, die vor ihrem Stillen geboren wurden, noch die, die danach geboren wurden. Ihre Brüder dürfen jedoch ihre Kinder heiraten, wenn sie es wünschen.

„Und die Mütter eurer Frauen“: Die Mutter seiner Frau ist einem Mann nicht erlaubt, ebenso wenig wie ihre Mütter. „Und eure Stieftöchter, die in eurem Schutz sind, von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid; wenn ihr aber nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es für euch keine Sünde.“ Wenn also ein Mann eine Frau heiratet und sich von ihr scheiden lässt, bevor er zu ihr eingegangen ist, oder sie stirbt, bevor er zu ihr eingegangen ist, darf er ihre Tochter heiraten, wenn er möchte. Ist er jedoch zu ihr eingegangen, darf er weder ihre Tochter, noch die Tochter ihrer Tochter, noch alles, was darunter fällt, heiraten.

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