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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 1 · Seite 68424

Übersetzung · DE

„Und die verheirateten Frauen“: Mit den „Muhsanat“ ist hier gemeint: diejenigen, die Ehemänner haben. Er sagt: „Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter“ bis zu diesem Vers, dann sagte Er: „Und die verheirateten Frauen“, das heißt: Und verboten sind euch die verheirateten Frauen, „außer was eure rechten Hände besitzen“; das bedeutet: von den Kriegsgefangenen. Wenn also eine Frau von den Leuten des Götzendienstes gefangen genommen wird und sie einen Ehemann hat, und sie dann in das Los eines Mannes fällt, so gilt: Wenn sie zu den Leuten des Buches gehört und schwanger ist, darf er sie nicht beiwohnen, bis sie entbunden hat. Wenn sie nicht schwanger ist, darf er ihr nicht nahekommen, bis sie ihre Periode gehabt hat. Wenn sie keinen Ehemann hat, gilt dasselbe, und wenn sie nicht zu den Leuten des Buches gehört, darf er ihr nicht beiwohnen,

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