Yahya berichtete von Hammad ibn Salama, von 'Ata' ibn as-Sa'ib, von Sa'id ibn Jubayr, von Ibn Abbas, der sagte: Wer verwundet, pockenkrank oder mit Geschwüren behaftet ist, darf, wenn er um sein Leben fürchtet, die rituelle Trockenreinigung (tayammum) vollziehen.