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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 2 · Seite 10296

Übersetzung · DE

Sein Wort: „Erlaubt ist euch das Wild des Meeres.“ Al-Hasan sagte:

Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass derjenige, der sich im Weihe-Status (Ihram) befindet, Fische fängt. „...und seine Nahrung“. Abu Salama ibn 'Abd ar-Rahman sagte: Was auch immer das Meer an totem Fisch an Land spült, das ist seine Nahrung. „...als Versorgung für euch“, als Reiseproviant für euch. „...und für die Reisenden“, das heißt: für die, die auf Reisen sind.

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