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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 2 · Seite 104075

Übersetzung · DE

„Sie sagten: Seine Bestrafung (ist): Wer es in seinem Gepäck findet, der ist seine Bestrafung“ – das heißt: Er wird für das Vergehen als Sklave genommen. So lautete bei ihnen das Urteil für denjenigen, der stahl: Er wurde für den Diebstahl als Sklave genommen, um entsprechend dem Wert des Gestohlenen zu dienen. Das Urteil der Ägypter sah hingegen vor, dass der Dieb das Doppelte dessen, was er genommen hatte, als Strafe zahlen musste und dann freigelassen wurde. So fällten sie über sich selbst ein Urteil gemäß dem Brauch ihres Landes, was Gott für Yusuf (Joseph) bereitete. Das ist die Bedeutung Seiner Aussage: „So haben Wir für Yusuf eine List angewandt“, das heißt: Wir haben es für ihn so arrangiert, „dass er seinen Bruder nicht nach dem Gesetz des Königs hätte nehmen können“, das heißt: nach dem Urteil...

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