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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 2 · Seite 115107

Übersetzung · DE

„Wenn jedoch in Erfahrung gebracht wird“ – das bedeutet: wenn man Kenntnis darüber erlangt – „dass sie beide eine Sünde begangen haben“, das heißt: dass sie ein falsches Zeugnis abgelegt haben, „dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten, von denen, gegen die sie den Anspruch erhoben haben“, das heißt: die Erben, „die nächsten Anverwandten, und sie sollen bei Allah schwören“ – bis zum Ende des Verses.

Muhammad sagte: Die Bedeutung ist:

So sollen die beiden Nächsten aus dem Kreis derer, gegen die der Anspruch erhoben wurde, anstelle des Vermächtnisses treten.

Arabisch (Quelle)

﴿فَإِن عثر﴾ يَعْنِي: اطُّلِعَ ﴿عَلَى أَنَّهُمَا اسْتَحَقَّا إِثْمًا﴾ أَيْ: شَهِدَا بِزُورٍ ﴿فَآخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ الَّذِينَ اسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ﴾ يَعْنِي: الْوَرَثَةَ ﴿الأَوْلَيَانِ فَيُقْسِمَانِ بِاللَّهِ﴾ الْآيَةَ.

قَالَ مُحَمَّدٌ: الْمَعْنَى:

فَلْيَقُمِ الْأَوْلَيَانِ مِنَ الَّذِينَ اسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ الْوَصِيَّة.

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