„Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt“, d. h. ihre Schlachtungen. „Und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und (erlaubt sind euch) die ehrbaren Frauen von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen die Schrift vor euch gegeben wurde.“ Die ehrbaren Frauen (al-muhsanat) bedeuten hier: die freien Frauen. Es ist nicht erlaubt, Sklavinnen der Schriftbesitzer zu heiraten. „Wenn ihr ihnen ihre Brautgaben gebt“, d. h. das Brautgeld (Sadaq), wenn es für sie [festgelegt] wurde. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er mit ihr verkehrt, bevor er ihr diese gegeben hat.
„... in ehrbarer Ehe und nicht in Unzucht treibend“ (5:5), d. h. heiratend und nicht Unzucht treibend. „Und keine heimlichen Geliebten nehmend“, d. h. den Geliebten oder die Geliebte im Verborgenen.
„Und wer den Glauben verleugnet, dessen Werk ist hinfällig.“ Qatada sagte: Als die Erlaubnis zur Heirat von Frauen der Schriftbesitzer herabgesandt wurde, wurde uns berichtet, dass Männer sagten: „Wie sollen wir Frauen heiraten, die nicht unserem Glauben angehören?“ Da sandte Allah (den Vers) herab: „Und wer den Glauben verleugnet...“ bis zum Ende des Verses. Sure al-Ma'ida, ab Vers 6 nur.