Al-Hasan sagte: Das Recht der Verwandtschaft besteht darin, sie nicht zu verwehren und sie nicht zu vernachlässigen. „Und Er verbietet das Schändliche, das Verwerfliche und die Gewalttätigkeit“, das heißt: dass einige von ihnen gegen andere gewalttätig werden.
Yahya überlieferte von Khidash, von 'Uyayna ibn 'Abd ar-Rahman, von seinem Vater, von Abu Bakra, dass er sagte:
Der Gesandte Gottes (s) sagte: „Es gibt keine Sünde, für die es angemessener wäre, dass Gott die Strafe für ihren Urheber bereits im Diesseits beschleunigt – zusätzlich zu dem, was für ihn im Jenseits aufgespart ist –, als die Gewalttätigkeit und den Bruch der Verwandtschaftsbande.“