wenn Er mit ihrer Abrechnung beginnt, innerhalb der Dauer eines halben Tages von den Tagen des Diesseits.
إِذَا أَخَذَ فِي حِسَابِهِمْ فِي قَدْرِ نِصْفِ يَوْمٍ مِنْ أَيَّامِ الدُّنْيَا.