„Und nicht obliegt denjenigen, die gottesfürchtig sind“ – gemeint sind die Gläubigen – „von ihrer Abrechnung irgendetwas“, das bedeutet: Die Gläubigen sind nicht für die Abrechnung der Götzendiener verantwortlich; das heißt: wenn sie bei ihnen sitzen. „Sondern eine Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden.“ Al-Kalbi sagte:
Die Gefährten des Gesandten Allahs (s) sagten: „Wir pflegten immer, wenn die Götzendiener über das Buch Allahs spotteten, aufzustehen und sie zu verlassen; wir betraten die Moschee nicht und vollzogen nicht die Umkreisung (Tawaf) um das Haus (die Kaaba). Da gewährte Allah den Gläubigen eine Erleichterung und sprach: ‚Und nicht obliegt denjenigen, die gottesfürchtig sind, von ihrer Abrechnung irgendetwas, sondern eine Ermahnung, auf dass sie gottesfürchtig werden.‘“ So oblag es den Muslimen, sie zu ermahnen, solange sie dazu imstande waren.
Sura al-An'am ab Vers (70) nur.
﴿وَمَا على الَّذين يَتَّقُونَ﴾ يَعْنِي: الْمُؤْمِنِينَ ﴿مِنْ حِسَابِهِمْ مِنْ شَيْء﴾ يَعْنِي: الْمُؤْمِنِينَ لَيْسَ عَلَيْهِمْ مِنْ حِسَابِ الْمُشْرِكِينَ؛ أَيْ: إِنْ قَعَدُوا مَعَهُمْ ﴿وَلَكِنْ ذِكْرَى لَعَلَّهُمْ يَتَّقُونَ﴾ قَالَ الْكَلْبِيُّ:
قَالَ أَصْحَابُ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ: إِنَّا كُنَّا كُلَّمَا اسْتَهْزَأَ الْمُشْرِكُونَ بِكَتَابِ اللَّهِ قُمْنَا وَتَرَكْنَاهُمْ لَمْ نَدْخُلِ الْمَسْجِدَ وَلَمْ نَطُفْ بِالْبَيْتِ، فَرَخَّصَ اللَّهُ لِلْمُؤْمِنِينَ؛ فَقَالَ: ﴿وَمَا عَلَى الَّذِينَ يَتَّقُونَ مِنْ حِسَابِهِمْ مِنْ شَيْءٍ وَلَكِن ذكرى لَعَلَّهُم يَتَّقُونَ﴾ فَكَانَ عَلَى الْمُسْلِمِينَ أَنْ يَذْكُرُوهُمْ مَا اسْتَطَاعُوا.
سُورَة الْأَنْعَام من الْآيَة (٧٠) فَقَط.