„So esst von dem, worüber der Name Allahs ausgesprochen wurde“, das heißt: was durch ordnungsgemäße Schlachtung (Dhakāt) erreicht wurde. Dies liegt daran, dass die Götzendiener unter den Arabern das verendete Tier (Maitah), das Blut, das Erstickte, das zu Tode Geschlagene, das Hinabgestürzte, das Gestoßene und das, was von wilden Tieren angerissen wurde, zu essen pflegten. Allah verbot all dies, außer dem, dessen Schlachtung man noch rechtzeitig erreichte.
﴿فَكُلُوا مِمَّا ذُكِرَ اسْمُ اللَّهِ عَلَيْهِ﴾ يَعْنِي: مَا أُدْرِكَ ذَكَاتُهُ؛ وَذَلِكَ أَنَّ مُشْرِكِي الْعَرَبِ كَانُوا يَأْكُلُونَ الْمَيْتَةَ وَالدَّمَ وَالْمُنْخَنِقَةَ وَالْمَوْقُوذَةَ وَالْمُتَرَدِّيَةَ وَالنَّطِيحَةَ وَمَا أَكَلَ السَّبُعُ؛ فَحَرَّمَ اللَّهُ ذَلِكَ كُلَّهُ، إِلَّا مَا أدْرك ذَكَاته.