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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 2 · Seite 5038

Übersetzung · DE

„Was den Dieb und die Diebin betrifft, so schneidet ihnen die Hände ab.“ In der Lesart von Ibn Masʿūd lautet dies: „So schneidet ihre rechten Hände ab.“ „Als Vergeltung für das, was sie begangen haben“, das heißt, für das, was sie getan haben. „Als eine abschreckende Strafe von Allah“, das heißt: eine Züchtigung.

Yaḥyā überlieferte von al-Muʿallā, von ʿAbd ar-Raḥmān ibn Ādam, von Muḥammad ibn al-Munkadir, der sagte: „Der Gesandte Allahs schnitt einem Dieb die Hand am Handgelenk ab und verödete sie.“

Yaḥyā überlieferte von an-Naḍr ibn Maʿbad, von Abū Qilāba, der sagte:

An Abū d-Dardāʾ wurde ein Mann vorbeigeführt, der wegen einer festgesetzten Strafe (ḥadd) gefasst worden war, und die Leute beschimpften ihn. Da sagte er: „Beschimpft ihn nicht, sondern preist Allah, der euch bewahrt hat.“

Sūrat al-Māʾida ab Vers (41) nur.

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