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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 2 · Seite 5545

Übersetzung · DE

„Und Wir haben ihnen darin vorgeschrieben“ – gemeint ist die Thora – „dass eine Seele für eine Seele“ bis zu Seinem Wort: „und Wunden sind (Gegenstand der) Vergeltung (Qiṣāṣ)“. Dieser Vers ist für diese Umma verpflichtend. Alles, was Allah im Koran erwähnt, dass Er es im ersten Buch (der Thora) herabgesandt hat und es dann nicht durch den Koran aufgehoben hat, ist feststehend und wird angewendet.

„Wer aber darauf verzichtet (und es als Almosen vergibt), dem dient es als Sühne.“ Qatāda sagte: Das bedeutet: eine Sühne für seine Sünde.

Yaḥyā überlieferte von al-Muʿallā, von Abān, von aš-Šaʿbī, von einem Mann aus den Anṣār, der sagte:

Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) wurde zu Seinem Wort (möge Er gepriesen und erhaben sein) befragt: „Wer aber darauf verzichtet (und es als Almosen vergibt), dem dient es als Sühne.“

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