„Den Götzendienern steht es nicht zu, die Gebetsstätten Allahs zu unterhalten, während sie gegen sich selbst den Unglauben bezeugen.“
﴿مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَنْ يَعْمُرُوا مَسَاجِدَ اللَّهِ شَاهِدِينَ عَلَى أَنْفُسِهِمْ بالْكفْر﴾