„Die Almosen sind nur für die Armen und die Bedürftigen.“ Al-Hasan sagte: Der Arme (faqīr) ist derjenige, der in seinem Haus sitzt, nicht bettelt und (dennoch) bedürftig ist; der Bedürftige (miskīn) ist derjenige, der bettelt. „und (für) die, die sie verwalten“ – das heißt: die mit den Almosen befasst sind, diejenigen, die sich um ihre Einziehung bemühen. Allah, der Erhabene, hat ihnen darin einen Anteil zugewiesen. „und (für) jene, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen“ – dies sind Menschen, denen der Prophet (s) gab, um sie dadurch gewogen zu machen, damit sie den Islam annehmen. Allah, der Erhabene, hat ihnen einen Anteil zugewiesen; unter ihnen waren Abū Sufyān ibn Harb und ʿUyayna ibn Hisn. „und (für) den Freikauf von Sklaven“ – das heißt: jeder Sklave. „und die Verschuldeten“ – wer eine Schuld oder eine Verpflichtung (gharām) hat, ohne dass dies durch ein Verderben entstand. „und auf dem Weg Allahs“ – (damit ist gemeint) die Ausrüstung dessen, der kein [ … ] besitzt, er erhält daraus etwas. „und den Reisenden“ – den Reisenden, wenn er unterwegs feststeckt. Allah hat diesen (Gruppen) darin einen Anteil zugewiesen.
ʿAlī und Ibn ʿAbbās sagten: Dies ist lediglich eine Kennzeichnung, die Allah, der Erhabene, festgelegt hat. In welcher Kategorie von ihnen auch immer du es (das Almosen) ausgibst, es ist dir ausreichend.