„Und Er kennt ihren Aufenthaltsort und ihre Ruhestätte“ (Sure 11:6). Die Auslegung von Ibn Masʿūd lautet: Ihr Aufenthaltsort (mustaqarruhā) ist der Mutterleib, und ihre Ruhestätte (mustawdaʿuhā) ist die Erde, in der sie stirbt.
Yahyā berichtet von einem Gefährten von ihm, von al-Hasan ibn Dīnār, von Ismāʿīl ibn Abī Khālid, von Qays ibn Abī Hāzim, von Ibn Masʿūd, er sagte:
Wenn Allah – Er sei gepriesen und erhaben – die Seele eines Dieners an einem bestimmten Ort nehmen will, so bestimmt Er für ihn dort ein Bedürfnis. Wenn dann der Tag der Auferstehung kommt, spricht die Erde: „O mein Herr, dies ist es, was Du mir anvertraut hast.“