„in Bezug auf das, was sie gekostet haben, wenn sie gottesfürchtig sind“, nämlich das Trinken davon, „und glauben“ (ohne von seinem Verbot zu wissen), „und gute Werke tun, dann gottesfürchtig sind“ hinsichtlich des Trinkens, „und Gutes tun“ in ihren Handlungen nach deren Verbot, sodass sie ihn nicht tranken. Wer dies tut, der ist ein Muhsin (Rechtschaffener), „und Gott liebt die Muhsinin“, die sich an die Sunna halten.
Sure al-Ma'ida von Vers (94) bis Vers (95).